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OVG Hamburg, 19.11.1954 - Bf III 10/54 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 19.11.1954 - Bf III 10/54
- BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Papierfundstellen
- MDR 1955, 57
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht darin, daß zwar das Parken von Kraftfahrzeugen nach Auffassung des Berufungsgerichts auch in der H. Innenstadt grundsätzlich im Rahmen des Gemeingebrauchs vor sich geht, (eine Auffassung, die vom III. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. November 1954 - BF III 10/54 - hinsichtlich des Dauerparkens nicht geteilt wird; zu vgl. S 34/35 der Urteilsausfertigung), daß aber der der Klägerin eingeräumte Sondergebrauch gerade das bisher auf dem Rathausmarkt gemeingebräuchliche Parken betrifft. - BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. November 1954 - OVG Bf. III 10/54 - wird zurückgewiesen.